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Finanzlexikon: e-commerce

e-commerce

Als E-Commerce wird die Form der Geschäftsbeziehungen bezeichnet, bei der über das Internet eine unmittelbare Handels- oder Dienstleistungsbeziehung zwischen Anbieter und Abnehmer abgewickelt wird.

Die Besonderheiten beim E-Commerce gegenüber den traditionellen Vertriebskanälen sind die enorme Flexibilität auf der Angebotseite sowie eine erhebliche Kostenreduktion bei Reisekosten, Telefonkosten oder bei den Mieten.

Aufgrund der über 50%-igen Marktdurchdringung von Internetanschlüssen selbst bei Privathaushalten in Deutschland, hat sich E-Commerce vor allem über Auktionshäuser zunächst im C2C und B2C Markt durchgesetzt. Bei institutionellen Geschäftspartnern im B2B Markt werden Ausschreibungen und Geschäftsanbahnungen ebenfalls immer häufiger via Internet abgewickelt und einige Großunternehmen lassen bereits keine Lieferanten mehr zu, die sich nicht auf diesem Weg an der Vergabe beteiligen.

Im industriellen Bereich kann der Anbieter so im direkten Kontakt mit dem Kunden technische Spezifikationen, Lieferwünsche und nicht selten auch eine geforderte Kooperation mit anderen Anbietern abfragen, in seine Datenbank oder CAD/CAM-Systeme zur Planung übertragen und in kürzester Zeit maßgeschneiderte Angebote, ohne Außendienstbesuch oder aufwändige Recherchen, erstellen.

Rechtlich geregelt ist die Materie E-Commerce in Österreich vor allem durch das E-Commerce-Gesetz (ECG), das Fernabsatzgesetz, das Signaturgesetz, das Zugangskontrollgesetz sowie das E-Geld-Gesetz, wobei die vertrags- und schadenersatzrechtlichen Bestimmungen des ABGB, soweit sie nicht durch diese Sonderbestimmungen modifiziert sind, auch hier gelten.

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